Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 4.8.2010 -
Dem Antragsgegner wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. in C. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache
Die zulässige sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe hat in der Sache Erfolg. Dem Antragsgegner ist unter Beiordnung eines Rechtsanwalts Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren auf Eheaufhebung zu bewilligen.
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