Auf die Beschwerden des Gläubigers wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts - Vollstreckungsgericht - Aalen vom 19. Dezember 2012 unter Aufhebung des Beschlusses der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 11. April 2013 teilweise abgeändert und der dem Schuldner pfändungsfrei zu belassende Betrag auf 900 € festgesetzt.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren werden dem Schuldner auferlegt.
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