OLG Celle - Urteil vom 06.07.2010
10 UF 64/10
Normen:
BGB § 1578b;
Fundstellen:
FamRB 2010, 299
NJW-RR 2011, 364
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 19.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 622 F 3632/09

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ehebedingter Nachteile des unterhaltsberechtigten Ehegatten

OLG Celle, Urteil vom 06.07.2010 - Aktenzeichen 10 UF 64/10

DRsp Nr. 2010/12203

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ehebedingter Nachteile des unterhaltsberechtigten Ehegatten

Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Darlegungs und Beweislast ehebedingter Nachteile (BGH Urteil vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08 - FamRZ 2010, 875) gelten auch, soweit der Unterhaltsverpflichtete geltend macht, tatsächlich fortwirkende Nachteile seien nicht mehr als ehebedingt anzusehen, da es der Unterhaltsberechtigten nach der Trennung möglich gewesen wäre und sie die Obliegenheit getroffen hätte, diese Nachteile zwischenzeitlich vollständig auszugleichen.

Auf die Berufung der Klägerin zu 2. wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 19. Februar 2010 teilweise geändert und der Beklagte weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2. ab 1. Juni 2010 unbefristet monatlich im voraus einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500 € zu zahlen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben. die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1578b;

Entscheidungsgründe: