Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 28. Juni 2017 wird auf Kosten des Angenommenen zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der Beteiligte zu 1 wurde 1961 als eheliches Kind der Beteiligten zu 2 (im Folgenden: Mutter) und ihres damaligen Ehemanns (im Folgenden: früherer Vater) geboren. Nach Scheidung der Ehe und Wiederverheiratung der Mutter wurde am 7. Juli 1967 ein Annahmevertrag gerichtlich beurkundet (vgl. §§
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