Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 28. Juni 2017 wird auf Kosten des Angenommenen zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der Beteiligte zu 1 wurde 1961 als eheliches Kind der Beteiligten zu 2 (im Folgenden: Mutter) und ihres damaligen Ehemanns (im Folgenden: früherer Vater) geboren. Nach Scheidung der Ehe und Wiederverheiratung der Mutter wurde am 7. Juli 1967 ein Annahmevertrag gerichtlich beurkundet (vgl. §§ 1741, 1750 BGB in der seinerzeit geltenden Fassung), durch den der neue Ehemann den damals sechsjährigen Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Angenommener) und dessen beide Geschwister an Kindes Statt annahm; die Mutter sowie ein für die Anzunehmenden bestellter Pfleger willigten ein. Der Angenommene persönlich wurde hierzu nicht angehört.
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