I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - xxx in Ziffer 2. (Versorgungsausgleich) wie folgt abgeändert:
1. Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - allgemeine Rentenversicherung -, Vers. Nr. xxx zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 1,4968 Entgeltpunkten, bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
2. Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - allgemeine Rentenversicherung (Ost) -, Vers. Nr. xxx, zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 5,8499 Entgeltpunkten (Ost), bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
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