1. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht Weiden i.d. Opf. zum Versorgungsausgleich mit Endurteil vom 29.09.2010 (Nr. 2 des Urteilstenors) wird zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Außergerichtliche Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.084 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|