1. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht Weiden i.d. Opf. zum Versorgungsausgleich mit Endurteil vom 29.09.2010 (Nr. 2 des Urteilstenors) wird zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Außergerichtliche Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.084 Euro festgesetzt.
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