KG - Beschluss vom 28.04.2022
1 VA 2/22
Normen:
FamFG § 107 Abs. 1 S. 1;

Ehescheidung auf Grundlage des spanischen Código CivilVerfahren zur außergerichtlichen einvernehmlichen Ehescheidung in Mitgliedstaaten der Europäischen UnionAnerkennung einer notariellen Scheidung

KG, Beschluss vom 28.04.2022 - Aktenzeichen 1 VA 2/22

DRsp Nr. 2022/6805

Ehescheidung auf Grundlage des spanischen Código Civil Verfahren zur außergerichtlichen einvernehmlichen Ehescheidung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anerkennung einer notariellen Scheidung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt: a) Handelt es sich bei der Ehescheidung auf Grundlage der Art. 82, 87, 89, 90 Código Civil/Spanien um eine Entscheidung über die Scheidung einer Ehe im Sinne der Brüssel IIa-VO? b) Für den Fall der Verneinung der voranstehenden Frage: Ist eine Ehescheidung auf der Grundlage der Art. 82, 87, 89, 90 Código Civil/Spanien entsprechend der Regelung des Art. 46 Brüssel IIa-VO zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen zu behandeln?

1. Das Verfahren wird ausgesetzt.

2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 1 Abs.1a, Art. 2 Nr. 4, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: