VG Karlsruhe, vom 13.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 468/22
Einstellung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Relevanz aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen der Gründung einer häuslichen Gemeinschaft in Deutschland; Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren bei einem schweren Verfahrensfehler oder der Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2024 - Aktenzeichen 12 S 1010/22
DRsp Nr. 2024/4095
Einstellung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Relevanz aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen der Gründung einer häuslichen Gemeinschaft in Deutschland; Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren bei einem schweren Verfahrensfehler oder der Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung
1. In Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Frage entscheidungserheblich ist, ob Ehegatten auch dann im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 2UVG dauernd getrennt leben, wenn allein aufenthaltsrechtliche Bestimmungen der Gründung einer häuslichen Gemeinschaft in Deutschland entgegenstehen, besteht derzeit eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.