I. Für den Betroffenen wurde am 29.6.2006 der Beteiligte als berufsmäßiger Betreuer mit den Aufgabenkreisen "Aufenthaltsbestimmung; Gesundheitsfürsorge; Vermögenssorge; Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern" bestellt. Im Dezember 2006 beschwerte sich der Betroffene schriftlich beim Vormundschaftsgericht über seiner Meinung nach zu geringe Kontakte mit dem Betreuer und äußerte den Wunsch nach einem anderen Betreuer. Seinen Vorstellungen entspreche die ihm nicht namentlich bekannte Betreuerin eines ehemaligen Mitbewohners, die diesen wiederholt besucht und angerufen habe.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|