FG Niedersachsen - Urteil vom 04.03.2010
10 K 128/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 1136

Erbschaft als Bezug i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; Kindergeld; Jahresgrenzbetrag

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.03.2010 - Aktenzeichen 10 K 128/08

DRsp Nr. 2010/8704

Erbschaft als Bezug i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; Kindergeld; Jahresgrenzbetrag

Mittel aus einer Erbschaft sind keine Bezüge i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Das gilt jedenfalls für Erbschaften, die Kinder von einem grundsätzlich kindergeldberechtigten und unterhaltsverpflichteten Elternteil erhalten.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine Erbschaft zu den sonstigen Bezügen i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zählt.