Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 22. März 2010 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Für den Betroffenen besteht seit vielen Jahren eine Betreuung. Er leidet u.a. an Schizophrenie und Demenz.
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