Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Amberg vom 14. Januar 2015 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 30. Oktober 2014 in Gestalt seiner Abhilfeentscheidung vom 30. Dezember 2014 aufgehoben.
Das Verfahren auf Einrichtung einer Betreuung wird eingestellt.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Auslagen des Betroffenen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, werden der Staatskasse auferlegt.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der 77jährige Betroffene leidet an einer Demenz, wegen derer er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und geschäftsunfähig ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|