OLG Bamberg - Beschluss vom 15.01.2007
7 UF 304/06
Normen:
BGB § 1587 Abs. 1 § 1587c Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1897
NJW-RR 2007, 1157
OLGReport-Bamberg 2007, 311
Vorinstanzen:
AG Kitzingen, vom 16.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 174/06

Erhöhung des Ausgleichsanspruchs wegen Rückerstattung freiwillig entrichteter Beiträge

OLG Bamberg, Beschluss vom 15.01.2007 - Aktenzeichen 7 UF 304/06

DRsp Nr. 2007/11331

Erhöhung des Ausgleichsanspruchs wegen Rückerstattung freiwillig entrichteter Beiträge

»Hat ein Ehegatte sich nach Durchführung des Versorgungsausgleichs vom Rentenversicherungsträger freiwillig entrichtete Beiträge zurückzahlen lassen, ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich ist, so kommt eine nachträgliche Erhöhung seines Ausgleichsanspruchs nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 1 § 1587c Nr. 2 ;

Gründe:

Mit Endurteil vom 16.08.2006 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Kitzingen die Ehe der Parteien geschieden (Ziffer 1 des Urteils) und den Versorgungsausgleich durchgeführt (Ziffer 2 des Urteils). Gegen die am 30.08.2006 zugestellte Entscheidung richtet sich die am 21.09.2006 eingegangene Beschwerde der Rentenversicherung. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass in der im Ersturteil zu Grunde liegenden Auskunft vom 20.07.2006 Rentenanwartschaften des Antragsgegners in Höhe von 105,57 EUR festgestellt seien. Tatsächlich würden die Rentenanwartschaften des Antragsgegners nur noch 36,38 EUR betragen, weil ihm die im Zeitraum vom 01.05.1990 bis 30.06.2004 entrichteten freiwilligen Beiträge zurückerstattet worden seien.

Die Parteien und anderen Beteiligten hatten rechtliches Gehör.