BGH - Beschluss vom 08.01.2020
XII ZB 411/19
Normen:
FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1897;
Vorinstanzen:
AG Osnabrück, vom 20.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 80 XVII 6/16 (H)
LG Osnabrück, vom 19.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 400/19

Erstrecken der Beschwerdebefugnis naher Angehöriger auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung

BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - Aktenzeichen XII ZB 411/19

DRsp Nr. 2020/2590

Erstrecken der Beschwerdebefugnis naher Angehöriger auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung

Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der im Rahmen einer Verlängerungsentscheidung ein beantragter Betreuerwechsel abgelehnt worden ist.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 19. Juli 2019 (Verwerfung der Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 3) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Wert: 5.000 €

Normenkette:

FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1897;

Gründe

I.