OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.02.2024
20 WF 25/24
Normen:
RVG § 11 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Heidelberg, vom 31.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 31 F 92/17

Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der anwaltlichen Vergütung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2024 - Aktenzeichen 20 WF 25/24

DRsp Nr. 2024/5673

Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der anwaltlichen Vergütung

1. Der Einwand fehlender Fälligkeit hindert die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung gegenüber dem Auftraggeber im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG grundsätzlich nicht. 2. Bei dem Einwand der Verjährung handelt es sich um eine nicht gebührenrechtliche Einwendung. Diese steht der Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 5 RVG jedoch dann nicht entgegen, wenn sie im Einzelfall nach Aktenlage offensichtlich unbegründet ist (Anschluss an Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. März 2022 - 13 WF 35/22 -, juris).

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 31.08.2023, Az. 31 F 92/17, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 11 Abs. 1;

Gründe

I.