Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 11. November 2015 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 306 €
Die Rechtsbeschwerde, mit der die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betreuerin) für die Zeit vom 1. November 2012 bis zum 31. Juli 2013 die Festsetzung der Betreuervergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44 € statt der vom Beschwerdegericht zuerkannten 27 € erstrebt, ist unbegründet. Die angegriffene Entscheidung ist nicht zu beanstanden.
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