Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. November 2016 aufgehoben, soweit dem Vergütungsantrag der weiteren Beteiligten zu 2 stattgegeben wurde.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetzlar vom 24. Februar 2016 aufgehoben und der Vergütungsantrag der weiteren Beteiligten zu 2 vom 9. Dezember 2015 insgesamt zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Beschwerdewert: 492 €
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