1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 30.10.2023 teilweise abgeändert und in Ziffer 1 des Tenors wie folgt neu gefasst:
Gegen Luis Imgraben wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 350 € festgesetzt.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
3. Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln in einem Umgangsverfahren.
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