1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 2.12.2019 wird wie folgt abgeändert:
Die Annahme der N... W..., geb. am ... in Hamburg (Standesamt Hamburg-Fuhlsbüttel, Geburtsregisternummer ...) durch Herrn D... K... B..., geb. am ... in Kolberg, verst. am 17.10.2019, wird hiermit ausgesprochen (§§ 1767, 1770 BGB).
Die Angenommene trägt als Geburtsnamen den Namen B....
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin, hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
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