Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Verden (Aller) vom 27. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
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