1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt vom 16.06.2010, Az: 36 F 47/10, wird der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren auf 2.544,45 € festgesetzt.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Das Amtsgericht hat auf den am 14.01.2010 dort eingegangenen Scheidungsantrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 10.06.2010 die Ehe der Parteien geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren durchgeführt.
Dabei hat das Amtsgericht die Anwartschaften der Ehefrau bei der ... Lebensversicherung dem Ausgleich nicht unterzogen (§ 18 Abs. 2 VersAusglG).
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