Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des
1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 7. August 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 17.532 EUR
I.
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