I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 20.11.2023 in Ziffer 1 des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag der Antragstellerin auf vorläufige Übertragung der Befugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt wird abgewiesen.
Der Hilfsantrag der Antragstellerin auf Einsetzung eines Ergänzungspflegers wird abgewiesen.
II. Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Die Eltern streiten darüber, wer von ihnen den Kindesunterhalt betreffend ihre Söhne geltend machen darf.
Die miteinander verheirateten Antragstellerin und Antragsgegner sind die Eltern von vier Söhnen:
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