Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster vom 03.03.2020 abgeändert.
Die Erklärung der Kindeseltern und Antragsteller, für ihr Kind I L, geb. am 00.08.2019, die Erbschaft nach der am 00.06.2019 in E (Republik Polen) verstorbenen Großtante, Frau D, geboren am 00.00.1953, auszuschlagen, wird familiengerichtlich genehmigt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|