Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 05.04.2022, Az.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin ist die Großmutter des betroffenen Kindes R.... Sie ist erst im Juni 2021 als Beteiligte zum Hauptsacheverfahren des Amtsgerichts Nürnberg wegen elterlicher Sorge für das Kind, Az.
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