BGH - Beschluss vom 14.12.2022
XII ZB 237/22
Normen:
BGB § 1896 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2023, 289
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 06.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 408 XVII 3090/21 SEG
LG Frankfurt/Main, vom 28.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 25/22

Hinreichende Begründung zum Umfang des Aufgabenkreises der Betreuertätigkeit

BGH, Beschluss vom 14.12.2022 - Aktenzeichen XII ZB 237/22

DRsp Nr. 2023/1193

Hinreichende Begründung zum Umfang des Aufgabenkreises der Betreuertätigkeit

Für die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten bedarf es konkreter Darlegung, dass Handlungsbedarf in allen Angelegenheiten besteht.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2022 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Der 54-jährige Betroffene leidet nach den getroffenen Feststellungen an einer paranoiden Schizophrenie, wegen der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Amtsgericht hat eine Betreuung für alle Angelegenheiten sowie Postangelegenheiten angeordnet und den Beteiligten zu 2 als Berufsbetreuer bestellt. Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich seine Rechtsbeschwerde.

II.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet.