Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
Der 54-jährige Betroffene leidet nach den getroffenen Feststellungen an einer paranoiden Schizophrenie, wegen der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Amtsgericht hat eine Betreuung für alle Angelegenheiten sowie Postangelegenheiten angeordnet und den Beteiligten zu 2 als Berufsbetreuer bestellt. Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich seine Rechtsbeschwerde.
II.
Die Rechtsbeschwerde ist begründet.
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