KG - Beschluss vom 15.02.2022
19 W 170/21
Normen:
BGB § 1835 Abs. 1; BGB § 1835 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Neukölln, vom 04.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 62 VI 314/05

Höhe der Vergütung eines vom Nachlassgericht zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

KG, Beschluss vom 15.02.2022 - Aktenzeichen 19 W 170/21

DRsp Nr. 2023/13937

Höhe der Vergütung eines vom Nachlassgericht zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

1. Ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann eine Vergütung nach dem RVG verlangen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise ein Rechtsanwalt hinzuziehen würde. 2. Bei der Veräußerung eines Laubengrundstücks, das mit einer Gartenlaube bebaut und ursprünglich verpachtet war, würde ein juristischer Laie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen, da rechtliche oder tatsächliche Komplikationen nicht zu erwarten sind.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neukölln vom 4.10.2021 wird auf seine Kosten bei einem Gegenstandswert von 1.626,49 EUR zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1835 Abs. 1; BGB § 1835 Abs. 3;

Gründe:

I.