Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 13. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
A.
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