OLG Naumburg - Beschluss vom 09.03.2015
2 Wx 77/13
Normen:
PStG § 47 Abs. 1; BGB § 1306; BGB § 1314; Codigo Cicil Art. 141; Codigo Civil Art. 177; Codigo Civil Art. 178; Codigo Civil Art. 179;
Vorinstanzen:
AG Magdeburg, vom 13.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen III 35/12

Inhaltliche Richtigkeit des Sterbeeintrags als verheiratet mit ... bei Bestehen eines Eheverbots sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Recht

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 2 Wx 77/13

DRsp Nr. 2015/9530

Inhaltliche Richtigkeit des Sterbeeintrags als "verheiratet mit ..." bei Bestehen eines Eheverbots sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Recht

Besteht für eine in Paraguay geschlossene Ehe sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht von Paraguay ein Eheverbot und regeln beide Rechtsordnungen übereinstimmend, dass es einer gesonderten gerichtlichen Feststellung der Aufhebung bzw. Nichtigkeit dieser Ehe bedarf (hier bejaht auch für das Recht von Paraguay), so ist ein Sterbeeintrag, welcher den Familienstand des Ehemanns als "verheiratet mit ..." ausweist, inhaltlich zutreffend, wenn eine solche gerichtliche Feststellung nicht erfolgt ist und nicht mehr nachgeholt werden kann. Auf kollisionsrechtliche Erwägungen kommt es insoweit nicht an.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 13. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

PStG § 47 Abs. 1; BGB § 1306; BGB § 1314; Codigo Cicil Art. 141; Codigo Civil Art. 177; Codigo Civil Art. 178; Codigo Civil Art. 179;

Gründe:

A.