FG Münster - Urteil vom 16.07.2010
14 K 2567/09 Kg,AO
Normen:
EStG § 32 Abs. 4;

Kein Anspruch auf Kindergeld während Vollzeiterwerbstätigkeit

FG Münster, Urteil vom 16.07.2010 - Aktenzeichen 14 K 2567/09 Kg,AO

DRsp Nr. 2011/2506

Kein Anspruch auf Kindergeld während Vollzeiterwerbstätigkeit

Geht ein Kind während einer Übergangszeit oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, ist es als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld zugunsten des Klägers für seinen Sohn T. für den Zeitraum Januar bis Juni 2008 und September bis Dezember 2008 sowie über die Rückforderung von Kindergeld in Höhe von 1.540,- EUR für den vorgenannten Streitzeitraum.