FG München - Urteil vom 21.07.2010
10 K 942/09
Normen:
EStG § 62 Abs. 1; AO § 8; AO § 9;

Kein Kindergeldanspruch bei mangelndem Nachweis eines Inlandswohnsitzes des Kindergeldberechtigten

FG München, Urteil vom 21.07.2010 - Aktenzeichen 10 K 942/09

DRsp Nr. 2011/5791

Kein Kindergeldanspruch bei mangelndem Nachweis eines Inlandswohnsitzes des Kindergeldberechtigten

Ein Kindergeldanspruch wird zu Recht mangels Nachweises eines Inlandswohnsitzes des Kindergeldberechtigten versagt, wenn der Kindergeldberechtigte zwar einen Mietvertrag und eine Meldung beim Einwohnermeldeamt für eine Inlandswohnung nachweisen kann, sich aufgrund der tatsächlichen Umstände aber erhebliche Zweifel daran ergeben, dass der Kindergeldberechtigte die Wohnung tatsächlich als Bleibe ständig benutzt oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgesucht hat (hier: Anhaltspunkte für Arbeitstätigkeit im Ausland, mögliche Nutzung der Wohnung durch andere Familienangehörige, Anhaltspunkte für einen Lebensmittelpunkt im Ausland).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1; AO § 8; AO § 9;

Tatbestand:

I.

Der Kläger (Kl) ist slowakischer Staatsangehöriger. Er ist der Vater des am ....07.1983 geborenen J und des am ....06.1993 geborenen A. Mit Formblattschreiben vom 28.07.2008 beantragte der Kl für A Kindergeld.