1. Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird Ziffer 3 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim, AZ
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2. Gebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.000,- € festgesetzt.
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