FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.12.2020
4 K 1417/19
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1374 Abs. 2;

Kettenschenkung eines Grundstücks des Schwiegervaters eines Steuerpflichtigen an die Ehefrau

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 4 K 1417/19

DRsp Nr. 2022/14480

Kettenschenkung eines Grundstücks des Schwiegervaters eines Steuerpflichtigen an die Ehefrau

1. Werden zwei Grundstücksübertragungen in einer einheitlichen Vertragsurkunde eines Schenkungsvertrags niedergelegt, so sprechen die Vereinbarung der Vertragsparteien zur Eintragung der Rechtsänderung ausdrücklich "ohne Zwischeneintragung" und zwei getrennte Regelungen zu Herauszahlungspflichten des jeweils Bedachten für eine Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten.2. Auch die zeitliche Nähe eines derartigen Schenkungsvertrags zwischen einem Elternteil der zuerst bedachten Person kurz (im Streitfall: nur sechs Tage) nach der Eheschließung des Kindes als der zuerst bedachten Person indiziert, dass der Elternteil allein sein Kind beschenken wollte, um so die Rechtswirkungen des § 1374 Abs. 2 BGB auszulösen.

Tenor

I.

Der Schenkungssteuerbescheid vom 18. April 2018 und die Einspruchsentscheidung vom 9. April 2019 werden aufgehoben.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1374 Abs. 2;

Tatbestand