BGH - Urteil vom 14.04.2010
XII ZR 89/08
Normen:
BGB § 1570; BGB § 1571; BGB § 1572; BGB § 1573 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRB 2010, 200
FuR 2010, 394
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 25.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 253 F 216/05
OLG Düsseldorf, vom 05.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen II-2 UF 135/06

Maßgebliche Vorschriften für einen Anspruch eines vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehinderten Unterhaltsberechtigten auf nachehelichen Unterhalt; Maßgebliche Vorschriften für einen Anspruch eines lediglich teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehinderten Unterhaltsberechtigten auf nachehelichen Unterhalt; Unterhaltsanspruch als Aufstockungsunterhalt i.S.d. § 1573 Abs. 2 BGB; Darlegungslast und Beweislast eines Unterhaltspflichtigen für die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründenden Umstände bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen i.R.d. Dreiteilung; Unterhaltsbedürftigkeit der neuen Ehefrau eines Unterhaltspflichtigen als eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen XII ZR 89/08

DRsp Nr. 2010/7720

Maßgebliche Vorschriften für einen Anspruch eines vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehinderten Unterhaltsberechtigten auf nachehelichen Unterhalt; Maßgebliche Vorschriften für einen Anspruch eines lediglich teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehinderten Unterhaltsberechtigten auf nachehelichen Unterhalt; Unterhaltsanspruch als Aufstockungsunterhalt i.S.d. § 1573 Abs. 2 BGB; Darlegungslast und Beweislast eines Unterhaltspflichtigen für die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründenden Umstände bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen i.R.d. Dreiteilung; Unterhaltsbedürftigkeit der neuen Ehefrau eines Unterhaltspflichtigen als eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit