Das Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 20.10.2009 wird in Nr. 3 des Tenors abgeändert:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung
- des (rückständigen) Unterhalts für Mai und Juni 2007,
- des jeweils 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung ("100 % der Düsseldorfer Tabelle") übersteigenden Unterhalts für den Zeitraum 1.7.2007 bis 31.12.2007,
- des jeweils 100 % des Mindestunterhalts ("100 % der Düsseldorfer Tabelle") übersteigenden Unterhalts ab 1.1.2008 und
- hinsichtlich der Kosten
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Im Übrigen kann der Beklagte die Vollstreckung des Urteils nicht durch Sicherheitsleistung abwenden.
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