Autoren: Nickel/Godendorff |
Gerade der auf dem Gebiet des Familienrechts tätige Anwalt sieht sich überdurchschnittlich häufig mit Beratungshilfefällen konfrontiert. Dabei ist er grundsätzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren; er kann dies nur aus wichtigem Grund im Einzelfall ablehnen (vgl. §
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