Anpassungsantrag nach §§ 33, 34 VersAusglG

 

 

Amtsgericht...

- Familiengericht -

...

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PLZ Ort

 

 

Anpassungsantrag nach §§  33, 34 VersAusglG

des Herrn ...

- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

gegen

Frau ...

- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

wegen

Anpassung des Versorgungsausgleichs, §§ 33, 34 VersAusglG

Gerichtskosten i.H.v. ... Euro werden per Gebührenstempler entrichtet.

In vorbezeichneter Sache legitimieren wir uns unter Vorlage der in der

- Anlage -

beigefügten Vollmacht als Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers und

beantragen,

            die in Folge der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom ..., Az. ..., beim ...  

vorgenommene Kürzung des Anrechts des Antragstellers i.H.v. monatlich ... Euro bezogen auf den ..., wird in dieser Höhe ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung so lange ausgesetzt, bis die Antragsgegnerin aus dem im Versorgungsausgleich erhaltenen Anrecht eine laufende Versorgung erhält.

Zur

Begründung

wird wie folgt ausgeführt:

Der Anspruch des Antragstellers auf Anpassung folgt aus §§  33, 34 VersAusglG. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Der Wertausgleich bei der Scheidung wurde mit der im Antrag näher bezeichneten Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - ... geregelt.

Die Beiziehung der Akte ... ...

...