OLG Celle vom 01.07.1987
9 U 36/86
Normen:
BGB § 832 Abs.2;
Fundstellen:
DRsp I(146)75a-c
NiedersRpfl 1987, 232

OLG Celle - 01.07.1987 (9 U 36/86) - DRsp Nr. 1992/7602

OLG Celle, vom 01.07.1987 - Aktenzeichen 9 U 36/86

DRsp Nr. 1992/7602

a-c. Vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht (a) durch einen Berufsschüler im Kinderpflege-Praktikum, der die selbständige Gestaltung und Beaufsichtigung einer Kindergeburtstagsfeier übernommen hat, und zwar auch stillschweigend; (b-c) aufgrund einer Einladung zu einem Kindergeburtstag (Übernahme der Aufsicht über die eingeladenen Kinder) (c) mit Wirkung (auch) zu Lasten etwaiger von den einladenden Eltern eingesetzter Hilfspersonen.

Normenkette:

BGB § 832 Abs.2;

(a) »... Der Bekl. zu 2) hatte für alle Kinder während der Geburtstagsfeier die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB.