Betrifft Unterhaltsklage eines 31jährigen Sohnes, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befand und in 1. Instanz obsiegte.
Betrifft Unterhaltsklage eines 31jährigen Sohnes, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befand und in 1. Instanz obsiegte. Gegen Unterhaltsanspruch bei Rentenneurose auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 255 (betrifft Ehegattenunterhalt); FamRZ 1982, 518.
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