Die Beteil. wollten den in einem Hofübergabevertrag enthaltenen Anspruch auf Anpassung einer Barrente »gemäß § 323 ZPO« durch Eintragung einer Vormerkung ins Grundbuch sichern.
»... Die Erklärungen der Beteil. in der Urkunde .. sind nach Wortlaut und Zweck dahin auszulegen, daß die Vormerkung den Anspruch auf Eintragung einer Reallast des Inhalts sichern soll, daß der Beteil. zu 2) der Beteil. zu 1) von einem späteren Zeitpunkt an einen entsprechend der Abänderungsklausel neu festgesetzten Rentenbetrag zahlen soll. Ein solcher Anspruch kann grundsätzlich durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 22, 220 ff.). ...
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