OLG Hamm - 07.01.1987 (15 W 242/85) - DRsp Nr. 1992/8906
OLG Hamm, vom 07.01.1987 - Aktenzeichen 15 W 242/85
DRsp Nr. 1992/8906
b-d. Gebotene Berücksichtigung nicht nur der wirtschaftlichen Interessen, sondern auch der ideellen Belange des Pfleglings bei der Entscheidung über die Erteilung der (hier: gem. § 1821 Abs. 1 Nr. 1BGB erforderlichen) vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für ein vom (Gebrechlichkeits-)Pfleger in Vertretung des Pfleglings abgeschlossenes Rechtsgeschäft;(c-d) Anwendung dieser Grundsätze auch bei Prüfung der Frage, ob eine (unentgeltliche) Zuwendung aus Mitteln des Pfleglings einer sittlichen Pflicht i. S. des § 1804 Satz 4 BGB entspricht,(d) so im Falle der Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus-Grundstück im Wege vorweggenommener Erbfolge auf eine Tochter, die dafür beträchtliche Gegenleistungen im Interesse der Familie und des Pfleglings übernimmt.