»... Der Kl. hat bei bestehender Leistungsfähigkeit des Bekl. eine Barunterhaltsforderung gegen den Bekl. nach den §§ 1601 ff. BGB. Diesem Anspruch steht keine nach § 1612 Abs. 2 BGB wirksam getroffene Bestimmung über eine andere Art der Unterhaltsgewährung entgegen. Eine entsprechende gemeinsam getroffene Bestimmung beider Eltern liegt nicht vor [auch nicht nach Eintritt der Volljährigkeit des Kl.]. ...
Darüber, wie das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 BGB gegenüber einem volljährigen Kind auszuüben ist, werden für die hier vorliegende Fallgestaltung in Lit. und Rechtspr. unterschiedliche Meinungen vertreten. Nach einer Meinung können die Eltern dieses Recht nur gemeinsam ausüben.. . Nach einer anderen Meinung kann jeder Elternteil das Bestimmungsrecht für den von ihm zu gewährenden Teil des Unterhalts allein ausüben, wenn er dem Kind die gesamte erforderliche Unterhaltsleistung anbietet. ... [Vgl. insoweit] die Zusammenstellung in dem BGH-Urteil FamRZ 1983, , in dem die Streitfrage ausdrücklich offengelassen worden ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|