OLG Karlsruhe, vom 02.03.1987 - Aktenzeichen 16 WF 30/87
DRsp Nr. 1992/9255
e. Außerkrafttreten einer einstweiligen Unterhaltsanordnung wegen anderweitiger Regelung (§ 620 f Abs. 1 Satz 1, erste Alternative ZPO, n. F.) (e) aufgrund Abweisung der Klage auf Unterhalt im Verbundurteil, und zwar mit Rechtskraft des Scheidungsausspruchs, selbst wenn das klageabweisende Urteil zum Unterhalt nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist;