OLG Karlsruhe vom 04.02.1987
16 WF 13/87
Normen:
ZPO § 114 ;
Fundstellen:
AnwBl 1987, 340
DRsp IV(409)238b

OLG Karlsruhe - 04.02.1987 (16 WF 13/87) - DRsp Nr. 1992/9257

OLG Karlsruhe, vom 04.02.1987 - Aktenzeichen 16 WF 13/87

DRsp Nr. 1992/9257

b. Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Klage erstreckt sich Ä jedenfalls zugunsten einer anwaltlich vertretenen Partei Ä nicht auf eine nachträglich vorgenommene Klageerweiterung und auf die Verteidigung gegenüber einer Widerklage (erforderlicher ausdrücklicher Antrag).

Normenkette:

ZPO § 114 ;

»Den Kl. wurde PKH [Prozeßkostenhilfe] bewilligt nur für die damals vorliegende Klage; diese PKH erstreckte sich also nicht ohne weiteres auch auf die erst später erhobene Klageerweiterung und die Rechtsverteidigung gegenüber der Widerklage. ...