»... Nach Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des IPR v. 25. 7. 1986 unterliegt der Versorgungsausgleich dem für die Ehescheidung maßgebenden Recht. ... Wenn Ä wie es hier der Fall ist Ä das Heimatrecht der Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht kennt, kann nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB auf Antrag eines Ehegatten gleichwohl ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, wenn der andere Ehegatte in der Ehezeit eine inländische Versorgungsanwartschaft erworben hat und die Durchführung im Hinblick auf die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse auch während der nicht im Inland verbrachten Zeit der Billigkeit nicht widerspricht. ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|