OLG Koblenz, vom 13.07.1987 - Aktenzeichen 12 UF 1070/86
DRsp Nr. 1994/11759
A. Auch ein Wohnrecht stellt einen im Zugewinnausgleich zu berücksichtigenden Vermögenswert dar. B. Ein Wohnrecht stellt einen im Zugewinnausgleich zu berücksichtigenden Vermögenswert dar.