OLG Koblenz, vom 20.07.1987 - Aktenzeichen 13 UF 807/86
DRsp Nr. 1995/9080
»Der Unterhaltsanspruch eines Kindes, der in einer notariellen Urkunde unter Verweisung auf die Düsseldorfer Tabelle tituliert werden soll, ist unbestimmt und zur Vollstreckung nicht geeignet.