Die Parteien, die italienische Staatsangehörige sind, haben am 7.8.1980 unter Nr. ... des Heiratsregisters der Tondern-Kommune in Tondern/Dänemark die Ehe geschlossen. Aus der Ehe ist ein Kind hervorgegangen, das bei der Klägerin lebt.
Der Beklagte war zuvor in erster Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Diese Ehe wurde auf Antrag der Ehefrau durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts München vom 20.3.1979 (Az. 84 F 1315/79), rechtskräftig seit 4.10.1979, unter Anwendung deutschen materiellen Rechts geschieden.
Mit der vorliegenden Klage erstrebt die Klägerin die Nichtigkeitserklärung der Ehe mit dem Beklagten.
Sie hat vorgetragen:
Da die Scheidung der ersten Ehe des Beklagten in Italien nicht anerkannt worden sei, sei die Ehe der Parteien nach dem maßgebenden italienischen Recht als Doppelehe vernichtbar.
Die Klägerin hat daher beantragt,
die am 7.8.1980 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Tondern/Dänemark geschlossene Ehe der Parteien für nichtig zu erklären.
Der Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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