Der Kl. nimmt im vorliegenden Verfahren die Bekl., seine geschiedene Ehefrau, auf Zustimmung zum sogen. Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Anspruch, da er den geleisteten Unterhalt als Sonderausgabe steuerlich geltendmachen möchte. Die Bekl. verweigert diese Zustimmung mit der Begründung, sie habe mit dem am 30. 12. 1986 geheirateten zweiten Mann gemäß § 26 EStG bereits für das gesamte Jahr 1986 die gemeinsame Veranlagung gewählt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|