Der Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 21.04.2020 (
Die Sache wird zur erneuten einheitlichen Entscheidung über die Abhilfe der Rechtsmittel des Antragstellers und des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.02.2020 an das Amtsgericht Reutlingen - Familiengericht - zurückverwiesen.
I.
Mit Beschluss vom 28.02.2020 hat das Amtsgericht Reutlingen - Familiengericht - die nach dem rechtswirksamen Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 11.01.2019 von dem Antragsteller an den Antragsgegner zu erstattenden Kosten auf 126,09 € festgesetzt.
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