Auf die Beschwerde und die Erinnerung der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg - Familiengericht - vom 07.05.2020 - Az.
Der von der Antragsgegnerin zu tragende Betrag wird von 6.019,91 € auf 3.167,50 € herabgesetzt.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
3.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|